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   VG Potsdam, 19.08.2008 - 12 L 343/08   

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https://dejure.org/2008,35193
VG Potsdam, 19.08.2008 - 12 L 343/08 (https://dejure.org/2008,35193)
VG Potsdam, Entscheidung vom 19.08.2008 - 12 L 343/08 (https://dejure.org/2008,35193)
VG Potsdam, Entscheidung vom 19. August 2008 - 12 L 343/08 (https://dejure.org/2008,35193)
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  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von

    Auszug aus VG Potsdam, 19.08.2008 - 12 L 343/08
    Damit soll zum einen verhindert werden, dass der betroffene Prüfling, indem er in Kenntnis des Verfahrensmangels zunächst die Prüfung fortsetzt und das Prüfungsergebnis abwartet, sich mit einer späteren Rüge eine zusätzliche Prüfungschance verschafft, die ihm im Verhältnis zu den anderen Prüflingen nicht zusteht und ihnen gegenüber das Gebot der Chancengleichheit verletzen würde (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282 = Buchholz 421.0 Nr. 259; Urteil vom 15. Dezember 1993 - 6 C 28.92 - Buchholz 421.0 Nr. 323; BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1994 - 6 C 37/92 -, BVerwGE 96, 126).

    Zum anderen dient die Obliegenheit, den Verfahrensmangel unverzüglich geltend zu machen, dazu, der Prüfungsbehörde eine eigene, möglichst zeitnahe Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung und unter Umständen sogar einer noch rechtzeitigen Korrektur oder zumindest Kompensation eines festgestellten Mangels zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. August 1993 - 6 C 2.93 - BVerwGE 94, 64, 68 und 72/73 = Buchholz 421.0 Nr. 317; BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1994, a. a. O. m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 27. April 1999, a. a. O.).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Potsdam, 19.08.2008 - 12 L 343/08
    Prüfungsspezifische Wertungen - vielfach mit fachlichen Urteilen untrennbar verknüpft - bleiben jedoch der Letztentscheidungskompetenz der Prüfungsbehörden überlassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 213/83 - NJW 1991, S. 2005, 2007).
  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Auszug aus VG Potsdam, 19.08.2008 - 12 L 343/08
    Damit soll zum einen verhindert werden, dass der betroffene Prüfling, indem er in Kenntnis des Verfahrensmangels zunächst die Prüfung fortsetzt und das Prüfungsergebnis abwartet, sich mit einer späteren Rüge eine zusätzliche Prüfungschance verschafft, die ihm im Verhältnis zu den anderen Prüflingen nicht zusteht und ihnen gegenüber das Gebot der Chancengleichheit verletzen würde (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282 = Buchholz 421.0 Nr. 259; Urteil vom 15. Dezember 1993 - 6 C 28.92 - Buchholz 421.0 Nr. 323; BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1994 - 6 C 37/92 -, BVerwGE 96, 126).
  • BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 2.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Potsdam, 19.08.2008 - 12 L 343/08
    Zum anderen dient die Obliegenheit, den Verfahrensmangel unverzüglich geltend zu machen, dazu, der Prüfungsbehörde eine eigene, möglichst zeitnahe Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung und unter Umständen sogar einer noch rechtzeitigen Korrektur oder zumindest Kompensation eines festgestellten Mangels zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. August 1993 - 6 C 2.93 - BVerwGE 94, 64, 68 und 72/73 = Buchholz 421.0 Nr. 317; BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1994, a. a. O. m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 27. April 1999, a. a. O.).
  • BVerwG, 29.08.1990 - 7 C 9.90

    Schriftliche Prüfungen - Beeinträchtigung der Prüflinge - Schreibverlängerung -

    Auszug aus VG Potsdam, 19.08.2008 - 12 L 343/08
    Er muss das seine dazu beitragen, dass die Prüfung einen ordnungsgemäßen Verlauf nimmt, wobei seine Mitwirkungslast allerdings an der Grenze der Zumutbarkeit endet (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1990 - 7 C 9.90 -, BVerwGE 85, 323 (330); und zu den Mitwirkungspflichten des Prüflings auch Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht 3. Aufl., Rn. 549 ff.).
  • BVerwG, 10.08.1994 - 6 B 60.93

    Anforderungen an den "Rücktritt" von einer Prüfung nach der Approbationsordnung -

    Auszug aus VG Potsdam, 19.08.2008 - 12 L 343/08
    Damit die Rüge diesen Zweck erfüllen kann, muss sie typischerweise unverzüglich erhoben werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 1994 - 6 B 60.93 -, Buchholz 421.0 Nr. 336).
  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92
    Auszug aus VG Potsdam, 19.08.2008 - 12 L 343/08
    Damit soll zum einen verhindert werden, dass der betroffene Prüfling, indem er in Kenntnis des Verfahrensmangels zunächst die Prüfung fortsetzt und das Prüfungsergebnis abwartet, sich mit einer späteren Rüge eine zusätzliche Prüfungschance verschafft, die ihm im Verhältnis zu den anderen Prüflingen nicht zusteht und ihnen gegenüber das Gebot der Chancengleichheit verletzen würde (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282 = Buchholz 421.0 Nr. 259; Urteil vom 15. Dezember 1993 - 6 C 28.92 - Buchholz 421.0 Nr. 323; BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1994 - 6 C 37/92 -, BVerwGE 96, 126).
  • BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 49.84

    Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Apotheker - Berufsordnung - Werbung

    Auszug aus VG Potsdam, 19.08.2008 - 12 L 343/08
    Zum anderen dient die Obliegenheit, den Verfahrensmangel unverzüglich geltend zu machen, dazu, der Prüfungsbehörde eine eigene, möglichst zeitnahe Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung und unter Umständen sogar einer noch rechtzeitigen Korrektur oder zumindest Kompensation eines festgestellten Mangels zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. August 1993 - 6 C 2.93 - BVerwGE 94, 64, 68 und 72/73 = Buchholz 421.0 Nr. 317; BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1994, a. a. O. m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 27. April 1999, a. a. O.).
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